Allgemeine patienteninformation

Die Rezepte der gesetzlich Krankenversicherten Patienten müssen in einer Frist binnen 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden.

Rezepte der Berufsgenossenschaften hingegen müssen schon binnen 7 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden.

Zwischen 2 Behandlungen darf eine unbegründete Behandlungspause von maximal 14 Tagen liegen.

Gesetzlich Versicherte müssen, sofern sie über 18 Jahre alt und nicht explizit befreit sind, eine Zuzahlungsgebühr leisten.
Diese stellt sich wie folgt zusammen: pauschal 10€, plus 10% vom Rezeptwert.

Die erste Behandlung steht meist im Zeichen des Befundes.
Sie lernen den Therapeuten kennen, der Therapeut lernt Sie kennen. Des Weiteren dient der Befund dazu, wichtige Fragen zu klären, sowie dem Patienten Fragen zu beantworten, das Beschwerdebild einzugrenzen, die betroffenen Strukturen zu erkennen und daraufhin einen gezielten Behandlungsplan zu erstellen.
Da dies in der Regel etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt, dauert dieser Termin ca. 30-40 Min.
Die Behandlungsdauer der Folgetermine ist abhängig vom jeweiligen Heilmittel.
So dauert eine krankengymnastische Behandlung beispielsweise 15-20 Min.

Ab und an kann es sein, dass das Gewebe auf eine Behandlung reagiert.
Im Optimalfall für den Patienten äußert sich dies in Form von Beschwerdelinderung o.ä.
Nicht selten kann es allerdings auch vorkommen, dass das betroffene Gewebe mit
„Überforderung“ reagiert und sich somit eine sogenannte ‚Erstverschlimmerung‘ auftritt.
Diese ist in der Regel, ähnlich wie Muskelkater, nach 2-3 Tagen abgeklungen und hat keinen negativen Einfluss auf den Behandlungserfolg.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Sie nicht behandeln, wenn Sie einen akuten Infekt (Erkältung, Grippe, etc.), entzündlichen Prozess oder sonstige Schübe chronischer Erkrankungen haben. Dies dient nicht nur zu Ihrem eigenen Schutz (die Symptome durch die vegetative Reaktion zu verschlimmern), sondern auch zum Wohle unserer anderen, evtl. alten und immunsupressiven, Patienten.

Bitte versuchen Sie vor allem beim Ersttermin mindestens 5 Minuten vor dem
Terminbeginn zu erscheinen, um Formalitäten und ggf. noch
organisatorische Dinge zu erledigen (wie z.B. Folgetermine etc.). Sollte diesbezüglich schon alles geklärt sein, dürfen Sie sich gerne an unserem Kaffeeautomaten oder dem Kühlschrank mit Wasser bedienen.

Bitte bringen Sie, falls vorhanden, alle relevanten Befunde, Berichte, Behandlungsschemata etc. von Ihrem Arzt mit, damit wir bestens über die aktuelle Situation informiert sind.

Sollten Sie einen Termin einmal nicht einhalten können, bitten wir Sie, diesen bis
spätestens 24 Stunden (auch an Wochenenden und Feiertagen) abzusagen. Dies ist telefonisch, per Mail oder per Nachricht auf unserem Anrufbeantworter möglich.
Sollten Sie dies nicht einhalten, müssen wir Ihnen – so sieht es der Gesetzgeber vor – den Termin leider in voller Höhe berechnen.

Generell vorteilhaft ist es, bequeme Kleidung zu tragen. Über alles andere wird Sie Ihr Therapeut in Kenntnis setzen.
Patienten, die gerne auf ihrem eigenen Handtuch liegen möchten, können dies
gerne mitbringen. Für alle anderen haben wir natürlich genügend frisch gewaschene Handtücher vorrätig.

Sollten Sie uns einmal telefonisch nicht erreichen, ist dies keine böse Absicht.
Bitte sprechen Sie uns einfach Anliegen, Namen und Telefonnummer auf den
Anrufbeantworter und wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.
Alternativ können Sie uns auch gerne eine E-Mail schreiben.

Wer bezahlt die Behandlung?

Leider übernehmen die wenigsten gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Behandlung, wenn diese nicht von einem Arzt diese verordnet wurde.

Jedoch gibt es mittlerweile auch einige gesetzliche Krankenversicherungen die einen Zusatz für „Heilpraktikerleistungen“ anbieten. Bitte erkundigen Sie sich hierfür bei Ihrer Krankenkasse.

Für alle privat versicherten Patienten (oder auch mit privater Zusatzversicherung) gibt es die Möglichkeit der Erstattung.
Die Rechnungen des Heilpraktikers können bei den Privatversicherungen als
Heilbehandlung geltend gemacht werden (falls dies in Ihrem Tarif inkludiert ist).